eine weiterverwendung ist ausdrücklich unter angabe der quelle erlaubt. formatieren müssen sie selbst, die leerräume hat leider der textkopierer gefressen.
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Not-Ariats-Akt
aufgenommen in , am
Liebeserklärung
§ 1 Bezugnehmende Personen
Herr/Frau , geboren am
, im Folgenden als
LiebhaberIn bezeichnet, bekundet
gegenüber Frau/Herr ,
geboren am
, im
Folgenden als GeliebteR bezeichnet, folgende Liebeserklärung.
§ 2 Definition
Herr/Frau
erklärt seine/ihre aufrichtige Liebe gegenüber
seiner/seinem/ihrem/ihrer Geliebten
und verspricht auch weiterhin
unkompliziert und nicht nachtragend zu sein. Er/sie erklärt weiters,
den Ansprüchen der/des Geliebten bestmöglich Folge zu leisten und
mit keinen Verpflichtungen in maßgeblichen Rückstand zu geraten.
Der/die Geliebte wird wiederum gebeten, rechtzeitig ihre Wünsche zu
äußern. Der/die LiebhaberIn wiederum versucht bestmöglich diese zu
erfüllen. Sollten die Anforderungen unklar sein, ist der/die
LiebhaberIn angehalten, mit der/dem Geliebten zu klären, was sich
dieseR genau vorstellt. Lässt eine Anforderung
Interpretationsspielraum zu, so ist grundsätzlich von der strengeren
Auslegung auszugehen. Sollte der/die Geliebte auf eine offene Schuld
des/der Liebhaber(s/in) vergessen, ist der/die LiebhaberIn von sich
aus verpflichtet, den/die Geliebte(n) darauf hinzuweisen.
§ 3 Sanktionen
Offene Forderungen werden mit 3,33 %
Zinsen pro Tag verzinst, d.h. dass eine nicht erfüllte Forderung
nach einem Monat doppelt erfüllt werden muss. Nur bei einem
ausdrücklichen Verzicht auf eine Anforderung wird von einer
Verzinsung der Schuld abgesehen. Der/die Geliebte ist verpflichtet,
den/die LiebhaberIn täglich auf seine/ihre Rückstände hinzuweisen.
Allfällig zurückgezogene Anforderungen können jederzeit wieder
erhoben werden.
§ 4 Übertragbarkeit
Die Erfüllung der Wünsche des/der
Geliebten ist nicht auf andere übertragbar. Sie sind stets vom
Liebhaber oder der Liebhaberin selbst und vor Ort zu erbringen.
§ 5 Wirkungszeitraum
Die Liebeserklärung ist auf
unbestimmte Zeit gültig.
§ 6 Kündigungsrecht
Die Erklärung ist nur durch den/die
Geliebte(n) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Stunden
aufkündbar. Eine Angabe von Gründen ist nicht zwingend notwendig.
Der/die LiebhaberIn verzichtet auf ein allfälliges Kündigungsrecht.
Die Kündigung durch den/die Geliebte kann in jeder wie auch immer
gearteten Form erfolgen. Eine schriftliche Ausfertigung mit Nachweis
der Zustellung ist nicht erforderlich. Der/die LiebhaberIn besitzt
kein Einspruchsrecht und keinen Anspruch auf Schadenersatz. Auch
erbrachte Vorleistungen verfallen zugunsten der/der Geliebten.
§ 7 Folgen einer Kündigung
Eine allfällige Kündigung enthebt
den/die LiebhaberIn nicht seiner bis zum Kündigungszeitpunkt
ausstehenden Verpflichtungen. Dem/der LiebhaberIn stehen keine
Schadenersatzansprüche zu.
§ 8 Ausbildungsverpflichtung
Der/die LiebhaberIn verpflichtet sich,
regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu treffen, um
seinen/ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen zu können. Die
Absolvierung eines Kurses zum Thema "Gedankenlesen" ist
verbindlich bis vorgeschrieben, damit Wünsche schon
erfüllt werden können, bevor sie von der/dem Geliebten
ausgesprochen werden.
§ 9 weitere Vereinbarungen
Weitere Vereinbarungen sind jederzeit
auch zusätzlich zu dieser Erklärung auch in mündlicher Form
möglich. Sollte ein Widerspruch zu bestehenden Punkten der Erklärung
auftreten, so ist der/die Geliebte darauf hinzuweisen und um Klärung
durch den/die selbige(n) zu bitten. Bis zu einer endgültigen Klärung
sind die Punkte dieser Erklärung gültig.
§ 10 Lesebestätigung und
Verständniserklärung
Der/die LiebhaberIn bestätigt, die
Erklärung vollständig gelesen und in allen Punkten verstanden zu
haben. Er/Sie verzichtet auf das Recht, die Erklärung nachträglich
wegen Nichtverstehens oder Nicht-Nachvollziehbarkeit anzufechten.
,
am
(Ort)
(Datum)
gezeichnet
(Unterschrift)
Die Echtheit der Unterschrift wird
bestätigt von
(Name und Adresse)
(Unterschrift)

