Dienstag, 5. November 2013

leserbrief in profi

die landtechnik-zeitung profi hat in der aktuellen ausgabe 11/2013 ein foto von meinem hakenliftaufbau mit front-rohrwand veröffentlicht, nachdem die behauptung, frontwände würden die sicht behindern, nicht ganz haltbar war.


Sonntag, 13. Oktober 2013

wahl-kommentar in der nön

die nön - melkerzeitung war so nett, meinen kommentar zum ausgang der nrw.2013 abzudrucken.


Sonntag, 12. Mai 2013

langweilig?

wenn ihnen die artikel zu langweilig sein sollten, versuchen sie es doch mit meinem buch!


leserbrief kurier

die zeitschrift "kurier" veröffentlichte einen leserbrief zu einem altbekannten problem.


holzhausbau - eine neue holzvermarktungsstrategie?

bereits 1997 wurde in der zeitschrift "der fortschrittliche landwirt" ein artikel mit dem titel "holzhausbau - eine neue strategie in der bäuerlichen holzvermarktung?" veröffentlicht.

der artikel ist unter folgendem link in ganzer länge veröffentlicht:

http://holzhaus-service-noe.blogspot.co.at/2012/05/artikel-im-landwirt.html

Samstag, 22. Dezember 2012

formular liebeserklärung

ist mir doch glatt ein formular für eine blanko-liebeserklärung untergekommen. lesen sie selbst. falls sie noch schnell was für weihnachten brauchen ....

eine weiterverwendung ist ausdrücklich unter angabe der quelle erlaubt. formatieren müssen sie selbst, die leerräume hat leider der textkopierer gefressen.


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Not-Ariats-Akt

aufgenommen in , am


Liebeserklärung


§ 1 Bezugnehmende Personen

Herr/Frau , geboren am , im Folgenden als

LiebhaberIn bezeichnet, bekundet gegenüber Frau/Herr , geboren am

, im Folgenden als GeliebteR bezeichnet, folgende Liebeserklärung.


§ 2 Definition

Herr/Frau erklärt seine/ihre aufrichtige Liebe gegenüber seiner/seinem/ihrem/ihrer Geliebten und verspricht auch weiterhin unkompliziert und nicht nachtragend zu sein. Er/sie erklärt weiters, den Ansprüchen der/des Geliebten bestmöglich Folge zu leisten und mit keinen Verpflichtungen in maßgeblichen Rückstand zu geraten. Der/die Geliebte wird wiederum gebeten, rechtzeitig ihre Wünsche zu äußern. Der/die LiebhaberIn wiederum versucht bestmöglich diese zu erfüllen. Sollten die Anforderungen unklar sein, ist der/die LiebhaberIn angehalten, mit der/dem Geliebten zu klären, was sich dieseR genau vorstellt. Lässt eine Anforderung Interpretationsspielraum zu, so ist grundsätzlich von der strengeren Auslegung auszugehen. Sollte der/die Geliebte auf eine offene Schuld des/der Liebhaber(s/in) vergessen, ist der/die LiebhaberIn von sich aus verpflichtet, den/die Geliebte(n) darauf hinzuweisen.


§ 3 Sanktionen

Offene Forderungen werden mit 3,33 % Zinsen pro Tag verzinst, d.h. dass eine nicht erfüllte Forderung nach einem Monat doppelt erfüllt werden muss. Nur bei einem ausdrücklichen Verzicht auf eine Anforderung wird von einer Verzinsung der Schuld abgesehen. Der/die Geliebte ist verpflichtet, den/die LiebhaberIn täglich auf seine/ihre Rückstände hinzuweisen. Allfällig zurückgezogene Anforderungen können jederzeit wieder erhoben werden.


§ 4 Übertragbarkeit

Die Erfüllung der Wünsche des/der Geliebten ist nicht auf andere übertragbar. Sie sind stets vom Liebhaber oder der Liebhaberin selbst und vor Ort zu erbringen.


§ 5 Wirkungszeitraum

Die Liebeserklärung ist auf unbestimmte Zeit gültig.


§ 6 Kündigungsrecht

Die Erklärung ist nur durch den/die Geliebte(n) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Stunden aufkündbar. Eine Angabe von Gründen ist nicht zwingend notwendig. Der/die LiebhaberIn verzichtet auf ein allfälliges Kündigungsrecht. Die Kündigung durch den/die Geliebte kann in jeder wie auch immer gearteten Form erfolgen. Eine schriftliche Ausfertigung mit Nachweis der Zustellung ist nicht erforderlich. Der/die LiebhaberIn besitzt kein Einspruchsrecht und keinen Anspruch auf Schadenersatz. Auch erbrachte Vorleistungen verfallen zugunsten der/der Geliebten.


§ 7 Folgen einer Kündigung

Eine allfällige Kündigung enthebt den/die LiebhaberIn nicht seiner bis zum Kündigungszeitpunkt ausstehenden Verpflichtungen. Dem/der LiebhaberIn stehen keine Schadenersatzansprüche zu.


§ 8 Ausbildungsverpflichtung

Der/die LiebhaberIn verpflichtet sich, regelmäßige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu treffen, um seinen/ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen zu können. Die Absolvierung eines Kurses zum Thema "Gedankenlesen" ist verbindlich bis                         vorgeschrieben, damit Wünsche schon erfüllt werden können, bevor sie von der/dem Geliebten ausgesprochen werden.


§ 9 weitere Vereinbarungen

Weitere Vereinbarungen sind jederzeit auch zusätzlich zu dieser Erklärung auch in mündlicher Form möglich. Sollte ein Widerspruch zu bestehenden Punkten der Erklärung auftreten, so ist der/die Geliebte darauf hinzuweisen und um Klärung durch den/die selbige(n) zu bitten. Bis zu einer endgültigen Klärung sind die Punkte dieser Erklärung gültig.


§ 10 Lesebestätigung und Verständniserklärung

Der/die LiebhaberIn bestätigt, die Erklärung vollständig gelesen und in allen Punkten verstanden zu haben. Er/Sie verzichtet auf das Recht, die Erklärung nachträglich wegen Nichtverstehens oder Nicht-Nachvollziehbarkeit anzufechten.


, am
(Ort) (Datum)


gezeichnet

(Unterschrift)

Die Echtheit der Unterschrift wird bestätigt von
(Name und Adresse)


(Unterschrift)

Mittwoch, 14. November 2012

wir verbessern österreich!

da lacht das herz des weltverbesserers. bin wohl nicht alleine. ein online-eintrag auf kurier.at hat es immerhin zu einer erwähnung in der printausgabe geschafft.

inzwischen forderte auch pepi bucher vom bzö diesen dauerhaften u-ausschuss. das team stronach fordert ihn noch nicht.